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Wohnen in Japan – Was gibt es, wieviel kostet es, wie sehen Wohnungen in Japan aus?

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日本での暮らし方 Wohnen in Japan

nagoya-wohnen

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Kaufen oder Miete?
  3. Wohnung? Apartment? Haus?
  4. Welche Kriterien gibt es?
  5. Wohnungsarten & Gliederung
  6. Wie sind die Preise?
  7. Wohnungssuche – aber wie?
  8. Umzug / Formalitäten
  9. Links & Tipps

 

1. Vorwort

Diese Seite ist jenen gewidmet, die – aus welchen Gründen auch immer – länger in Japan bleiben und darauf angewiesen sind, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Studentenwohnheime werden auf dieser Seite ausgelassen, da sie von Universität zu Universität zu unterschiedlich sind – und Bewohner dieser Wohnheime meist nur kurze Zeit (sprich bis zu einem Jahr) in Japan sind. Auch Wohnen auf dem Land lasse ich hier bewusst aus, denn dort herrschen andere, einfachere Regeln – Haus kaufen oder es bleiben lassen, sozusagen.

Über japanische Wohnverhältnisse grassieren etliche Vorurteile: Die meisten denken, japanische Wohnungen sind eher wie Karnickelbuchten. Und zudem sehr teuer. Mit Wänden aus Papier. Natürlich steckt auch ein bisschen Wahrheit dahinter, aber wenn man den Durchschnitt betrachtet, so hat der japanische Durchschnitts-Taro mit seiner Familie eine grössere Wohnung als Otto-Normalverbraucher nebst Familie in Deutschland. Die japanische Wohnkultur ändert sich zumal rasant.

Die schönsten Beschreibungen nutzen nichts, wenn die japanischen Begriffe dafür nicht genannt werden – da es zahlreiche Wörter gibt, die nur im japanischen Wohnungsmarkt benutzt werden. Die wichtigsten Wörter stehen im Glossar der einzelnen Abschnitte auf der rechten Seite. Der Vollständigkeit halber stehen auch die Schriftzeichen da – sollten diese nicht richtig angezeigt werden, bitte UTF-8 bei der Browser-Dekodierung wählen (und/oder ostasiatische Sprachunterstützung aktivieren – nur bei Windows erforderlich).

2. Kaufen oder Miete?

Wer von seiner Firma für Jahre nach Japan beordert wird, braucht sich um diesen Punkt meistens keine Gedanken machen. Wer allerdings für unbestimmte Zeit nach Japan zieht, sieht sich mit dieser Frage oftmals konfrontiert. Wie überall kann man auch in Japan Wohnungen / Häuser mieten oder eben kaufen.

Dazu sollte jedoch erwähnt werden, dass die Dinge in Japan etwas anders liegen. In Deutschland kann man, genügend Finanzen vorausgesetzt, durchaus ein Haus kaufen und diese Immobilie als gewinnträchtige Geldanlage betrachten. Nicht so in Japan. Während in Deutschland viele Häuser so gebaut wurden, dass sie sehr viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte halten, haben in Japan Häuser eine sehr viel geringere Halbwertszeit – zumindest in der Stadt. Im Durchschnitt sind viele Häuser auf eine Nutzungsdauer von ca. 30 Jahren ausgerichtet. Mit zahlreichen Ausnahmen natürlich. Man muss also schon ein Grundstück besitzen, aber Grundstücke sind in Japan nachwievor sehr, sehr teuer. Und der Besitz allein reicht nicht, um reich zu werden.

Fallbeispiel

Wohnungspreis (neu): 30 Mio Yen
Anzahlung: 1 Mio Yen
Startkosten: 2-3 Mio Yen
Kreditkosten pro Monat
(Laufzeit 35 Jahre): 100,000 Yen

Prinzipiell hat man zwei Möglichkeiten: Man mietet eine Wohnung / ein Haus. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt dabei 2 Jahre. Oder man kauft ein Haus / eine Wohnung. Nur ein Beispiel: Für eine nagelneue 3-Raum-Wohnung mit gut 70 m² Wohnfläche sollte man in Tokyo Stadt mit ca. 50,000,000 ¥ rechnen. Das sind ca. 10 Jahresgehälter bei japanischem Durchschnittslohn. In Euro umgerechnet ca. 350,000 €. Ist man bereit, ein paar Kilometer weiter weg zu wohnen, halbiert sich die Summe schnell. In der Regel werden bis zu 10% des Gesamtpreises anbezahlt, der Rest wird mit relativ günstigen und sehr leicht erhältlichen Krediten über einen Zeitraum von bis zu 35 Jahren abbezahlt.

Glossar

不動産 (fudōsan) – die Immobilie

物件 (bukken ) – das Objekt

分譲物件 (bunjō bukken) – Kaufimmobilie

住宅ローン (jūtaku rōn) – Wohnungskredit

頭金 (atamakin) – Anzahlung

諸経費 (shokeihi) – Sonstige Kosten, Gebühren

返済 (hensai) – Kreditrückzahlung

賃貸物件 (chintai bukken) – Mietimmobilie

 

3. Wohnung? Apartment? Haus?

In Japan findet man eine grosse Vielfalt an Wohnungen. Da in Japans Ballungsgebieten andere Bedingungen herrschen als in Europa, gibt es durchaus japanische Besonderheiten. Prinzipiell hat man die Wahl zwischen grossen, mittelgrossen und kleinen Wohnblocks, Häusern und Reihenhäusern. Hinzu kommt noch die Frage, wer das Haus gebaut hat und woraus das Haus gebaut wurde.

Bei grossen Wohnblocks gibt es drei Möglichkeiten: Kommunaler Wohnungsbau, Firmenwohnungen oder private Wohnblocks. Kommunaler Wohnungsbau ist nicht allzu häufig anzutreffen. Die Wohnungen sind oftmals sehr eng und relativ alt (30 Jahre und älter). Die Mieten sind relativ günstig, aber nicht unbedingt ein Schnäppchen. Firmenwohnungen sind von der Wohnqualität sehr schwer einzuschätzen. Sie hängen von der Grösse der Firma, der Position des Angestellten und der Region ab. Gerade bei diesen Wohnungen gilt häufig „von aussen pfui, von innen hui“. Die Firmen wollen mit den Wohnungen nicht protzen oder den Eindruck erwecken, die Firma hat viel zu verschenken. Innen sind die Wohnungen aber oftmals gross und äusserst brauchbar. Die Bewohner zahlen oft eine arg reduzierte Miete.

 

Teure Apartmentblocks

Apartmentblocks bei Tokyo: Dies sind in der Regel
relativ teure Eigentumswohnungen

 

Gerade in Ballungsgebieten sind Eigentumswohnungen sehr beliebt – sie kosten oft genau so viel oder sogar mehr als ein eigenes Haus. Die Wohnungen sind gross, gut gestaltet und luxuriös ausgestattet. Und – sie bieten Sicherheit. In Japan folgt man dem amerikanischen Trend – eine gepflegte Paranoia in Sachen Sicherheit ist mittlerweilen sehr beliebt. Je mehr Sicherheit (spezielle Schlösser, Pförtner, Sicherheitssysteme für alle Zimmer usw) desto beliebter sind die Wohnungen. Hier liegt ein grosser Unterschied zu Europa z. B. – während man in Mitteleuropa mehr auf ein eigenes Haus setzt, sind Apartments in riesigen Wohnanlagen beliebter (und heben den Status). Man setzt auf Sicherheit und Bequemlichkeit.

Sogenannte Apaato - meist aus Holz gebaut
Sogenannte Apaato – meist aus Holz gebaut

Wer länger in Japan lebt, wird sich oft mit der Frage konfrontiert sehen, wie man denn wohne – „Manshon“ oder „apaato“ (siehe Glossar). Dabei können jedoch selbst Japaner oft nicht eindeutig sagen, was was ist. Es gibt keine gesetzliche Definition der beiden Begriffe. In Japan wurde früher generell aus Holz gebaut, und japanische Schreinerkunst ist weltberühmt. Auch heute wird noch viel mit Holz gebaut. Unzählige Wohnblöcke – meist zwei, manchmal drei Etagen hoch, stehen überall in der Gegend. Wohnungen darin werden meist als apaato bezeichnet und sind preisgünstiger als in anderen Häusern. Japaner assoziieren mit Apaato billige Mieten (und automatisch damit auch „niedriges Einkommen“). Bei Apaato kann man davon ausgehen, dass es mindestens ein japanisches Zimmer gibt. Da dem Begriff „Apaato“ nunmehr in Japan eine leicht negative Bedeutung anhaftet, werden gern andere Begriffe benutzt – zum Beispiel „Heights“ (findet sich in Adressen).

Mansions (manshon) hingegen befinden sich meist in Stahlbauten, Stahlbetonkonstruktionen oder in Wohnblöcken (aus Beton). Diese reichen von zwei- bis 50-Geschossern. Apartments haben naturgemäss dickere Wände (meistens zumindest) und eher vertrauenerweckende Balkons und Treppen. Bei mehr als 4 Etagen haben die Häuser in der Regel Fahrstühle. Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass in japanischen Blöcken (Apartments und Mansions) die Eingangstür in der Regel ins Freie führt – die Flure sind nicht im Haus, sondern aussen. Dies gilt freilich nicht für riesengrosse Wohnblöcke (mehr als 20 Etagen).

Über Häuser lässt sich zusammenfassend nicht sehr viel sagen – von extrem klein bis extrem gross gibt es alles. Rein japanisch eingerichtete, enge Häuser gibt es genau so wie sehr grosse Villen. Uralte japanische Häuser sind in der Stadt kaum zu bekommen – diese sind meist sehr gross, innen recht dunkel und komplett aus Holz. Um den Wohnbereich führt ein Gang herum, der im Sommer für bessere Zirkulation sorgen soll. Alte japanische Häuser haben oft nur ein Geschoss.

Glossar

社宅 (shataku) – Firmenwohnung

アパート (apaato) – von „Apartment“. Meist kleiner und in aus Holz gebauten Häusern. Oft als geringerwertig empfunden.

マンション (manshon) – von engl. „Mansion“. Abgrenzung zur „Apaato“ nicht immer fest definiert – bedeutet aber meist „aus Beton/Stahlbeton gebaut“ und damit sicherer bei Erdbeben (theoretisch).

マイホーム (mai hōmu) – „my home“ – eigenes Haus.

オートロック (ōto rokku) – „auto lock“. Sicherheitssystem. Nur Bewohner kommen in das Haus herein.

木造 (mokuzō) – Holzbau

鉄筋系 (tekkinkei) – Stahlbetonbau

鉄骨系 (tekkotsukei) – Stahlbau (=Träger sind aus Stahl)

団地 (danchi) – Wohngebiet (mit Wohnblöcken)

4. Welche Kriterien gibt es?

In Europa z.B. gelten hauptsächlich Kriterien wie „Lage“ (damit verbunden Preis & Sicherheit der Umgebung), „Grösse“ und „Gestaltung“. In Japan liegen die Dinge etwas anders. Auch in Japan ist die Lage freilich sehr wichtig, aber Grösse und Gestaltung wirken weniger wichtig. Obwohl sich das allmählich auch in Japan ändert – Designerwohnungen und Luxuswohnungen werden immer beliebter.

Aufgrund der Naturgegebenheiten ist in Japan allerdings noch etwas extrem wichtig: die Erdbebensicherheit. Dabei wird noch nach zwei Typen unterschieden – „taishin“ (siehe Glossar) besagt dabei, dass das Haus ein Erdbeben bis zu einer gewissen Stärke übersteht. „Taishin“ wird mittlerweilen nahezu als Voraussetzung angesehen. Die meisten Häuser werden bei Erdbeben jedoch nicht durch das Beben selbst, sondern eher durch daraus entstandene Feuer vernichtet (siehe Kōbe). Das wiederum bedeutet, das „Mansions“ in ihren Holzkonstruktionen schlichtweg gefährdeter sind bei schweren Erdstössen. Dank der Forschung wird zudem das „menshin“- Prinzip immer beliebter. Dies besagt, dass der Bau nicht nur das Erdbeben „überstehen“ soll, sondern möglichst wenig von der Energie eines Erdbebens aufnehmen soll. Dies geschieht z.B. durch Shock-Absorber – wie etwa Gummidämpfer im Sockel, oder rechnergesteuerte Gegengewichte wie Bleischlitten … oder ein Pool auf dem Dach. Das man für Wohnungen in solchen Häusern wesentlich mehr zahlt, ist selbstverständlich.

Hauptkriterien, die auf jeden Fall bei Immobilienmaklern erwähnt werden, sehen in Japan wie folgt aus (japanische entsprechende Begriffe im Glossar rechts):

  • Mietkosten. Japanische Mietkosten sind prinzipiell Kaltmieten. Sie enthalten höchstens eine monatliche Verwaltungsgebühr. Mehr siehe Preise.
  • Einzugskosten – wieviel muss bei Einzug gezahlt werden? (mehr siehe Preise).
  • Wohnraumaufteilung. Mehr siehe Wohnungsarten & Gliederung.
  • Wohnungstyp – Apartment? Mansion? Haus? Mehr siehe Arten.
  • Haustyp – verbunden mit Erdbebensicherheit. Stahlbeton? Holz? Stahlgerüst? Block?
  • Nähe zum Bahnhof – wieviel Minuten zu Fuss / mit dem Bus? Essentiell in Japan.
  • Fläche – wieviele Quadratmeter?
  • Alter des Hauses – neu? 5 Jahre alt? 20 Jahre alt? Spielt auch eine entscheidende Rolle. Alt ist in Verbindung mit „Wohnen“ generell von schlechter Bedeutung.
  • Parkplatz vorhanden? Wenn ja, wieviel kostet der extra? Wenn keiner vorhanden, kann man ein eigenes Auto gleich vergessen.
  • Sonstiges: Küche eingerichtet? Autolock-System? Kinder / Haustiere / Instrumente erlaubt?

Glossar

耐震 (taishin) – Erdbebensicherheit

免震 (menshin) – „Erdbebenabweisend“

賃料 (chinryō) – Mietkosten

管理費 (kanrihi) – Verwaltungskosten. Oft um die 5% der Mietkosten.

初期費用 (shoki hiyō) Einzugskosten

間取りタイプ (madori taipu) – Raumaufteilung

建物種別 (tatemono shubetsu) – Wohnungstyp

構造 (kōzō) – (Haus)typ

駅徒歩、駅距離 (ekitoho, ekikyori) – Entfernung vom Bahnhof (zu Fuss / allgemein)

専有面積 (sen’yū menseki) – Wohnfläche

築後年数 (chikugo nensū) – Alter des Hauses

駐車場あり・なし (chūshajō ari / nashi) Parkplatz vorhanden / nicht vorhanden

ペット(不)可 (petto [fu]ka) Haustier (nicht) erlaubt

5. Wohnungsarten & Gliederung

Typisches japanisches Zimmer mit Oshiire (Wandschrank) rechts sowie westlichem Zimmer (links)

Typisches japanisches Zimmer mit Oshiire
(Wandschrank) rechts sowie westlichem Zimmer (links)

 

Natürlich ist auch in Japan die Zimmerzahl wichtig. Aber Wohnungen werden kurz und bündig auch gleich beschrieben: Eine Typenbezeichnung für eine Wohnung besteht in der Regel aus einer Zahl und den Buchstaben L, D, K, R – eventuell auch S. Die Abkürzungen bedeuten L = Living room (Wohnzimmer), D = Dining room (Esszimmer), K = Kitchen (Küche), R – Room (Zimmer) sowie S = Service room. Es verlangt etwas Kenntnis, um zu verstehen, was sich genau hinter diesen Kürzeln verbirgt. Um dies zu erklären, sollte man folgendes wissen:

  • Die Gesamtgrösse japanischer Wohnungen wird in Quadratmeter angegeben.
  • Die Grösse von Zimmern wird in -jō angegeben (siehe Glossar). Ein japanisches Standardmass für Zimmer ist eine Grösse von 6 jō – das sind 8,67 m²
  • Grundstücke oder sehr grosse Räume werden in Tsubo angegeben (siehe Glossar).
  • Parkplätze kosten fast immer extra – meist um die 10,000 JPY pro Monat. Es gibt auch sehr viele Apartments/Mansions ohne Parkmöglichkeit – in diesem Fall kann man sein eigenes Auto gleich vergessen.

Was die genaue Definition von K, D und L angeht, so gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Definition. In der Regel kann man aber von den folgenden Werten ausgehen:

  • 1 R bedeutet Ein-Raum-Wohnung. Evtl. mit Waschbecken und Kochnische, manchmal auch ohne. Die kleinste Wohnungsart in Japan. Meistens nur 6 jō, manchmal sogar noch kleiner.
  • K bedeutet meistens kleiner als 4.5 jō (6.5 m²). 2 K bedeutet also zwei Zimmer + kleiner Küche.
  • DK bedeutet meistens zwischen 4.5 jō und 8 jō (6.5 – 11.5 m²) – „Dining Kitchen“.
  • LDK steht für eine „Living Dining Kitchen“ mit mehr als 8 jō (11.5 m²), also Wohnzimmer + Küche.
  • SLDK ist noch grösser und hat meist eine Art Kammer oder abgegliederten Bereich (=Service Room).
Typischer Aufbau eines kleinen japanischen Hauses
Typischer Aufbau eines
kleinen japanischen Hauses

Haus oder Wohnung? Während in Deutschland Wohnungen meistens billiger sind bzw. Häuser als ganzes nicht allzu oft vermietet werden (zumindest nicht in normalen Wohngebieten), ist das in Japan durchaus üblich. Es ist zudem oftmals erstaunlich billig, ein ganzes Haus zu mieten – grössere Apartments kosten oft mehr. Grund: Apartments gelten als sicherer und erdbebensicherer gebaut. Viele Häuser sind auch sehr, sehr klein – siehe Beispiel links.

Der Grundriss links zeigt das Erdgeschoss (in Japan 1. Stock) auf der linken Seite und den 2. Stock rechts. Dort sieht man Bad mit Dusche und Wanne (in Japan meist sehr klein aber ein Muss), den winzigen Eingang, einen Waschmaschinenstellplatz (links in der Mitte) sowie, gelb, DK8 mit Kochnische – also eine „Dining Kitchen“. Aussen vor befindet sich bei diesem Beispiel eine kleine Terasse.

Das Obergeschoss besteht aus einem japanischen Zimmer (grün, 6 jō gross) mit zwei angeschlossenen Wandschränken (Oshiire, siehe Glossar) sowie einem gleich grossen europäischen Zimmer (altrosa, 6jō gross).

Zusammengefasst sollte erwähnt werden, dass typisch japanische Wohnungen etwas anders gegliedert sind. Es gibt kein Schlafzimmer per se – der Futon und das restliche Bettzeug verschwinden nach dem Aufstehen im grossen Wandschrank – danach wird das leere Zimmer anderweitig genutzt. Nur ziemlich teure Wohnungen haben echte Schlafzimmer und Wohnzimmer.

Glossar

畳 tatami, auch -jō. Manchmal auch 帖 geschrieben bei Grössenangaben. Japanische Reisstrohmatten. Diese haben fast ausnahmslos die gleiche Grösse, nämlich 910mm×1820mm (3 shaku x 6 shaku). Zimmergrössen werden stets in -jō angegeben. Ein -jō entspricht damit 1,6562 m². Allerdings beziehen sich die Zimmergrössen sehr oft auf Danchima-Grösse (nächstes Wort).

団地間 (danchima) – die in Apartments, Wohnblöcken und Mansions am häufigsten benutzte Tatamiart: Diese ist 850mm×1700mm gross, also 1,445 m².

坪 (tsubo) – japanische Flächeneinheit. Ein Tsubo sind ziemlich genau 3.3 m².

和室 (washitsu) – japanisches Zimmer, also mit Reisstrohmatten. Ohne Stühle, sehr flach gehaltene Tische usw.

洋室 (yōshitsu) – westliches Zimmer. Alles was nicht Japanisch ist. Sehr häufig: Laminatfussboden oder Imitationen solcher.

玄関 (genkan) – Eingangsbereich. Dort werden die Schuhe abgestellt. Liegt immer etwas niedriger als der Rest.

押入 (oshiire) – Wörtlich „reinquetschen“. Ein traditioneller japanischer Wanschrank, der so hoch wie das Zimmer ist, keinen Meter tief ist und meist in der Mitte durch ein horizontales, sehr stabiles Brett geteilt wird. Nach dem Schlafen wird hier das gesamte Bettzeug hereingelegt. Der untere Teil dient als Speicherplatz (Keller sind in Japan sehr, sehr selten!).

 

6. Wie sind die Preise?

Sicher gibt es für den Immobilienmarkt universelle Regeln, aber in Japan herrschen aufgrund besonderer Bedingungen zum Teil für Europäer oder Amerikaner nicht unbedingt einleuchtende Gesetze. Beispiel: In Deutschland sind Wohnungen in alten Häusern oftmals teurer, da diese mehr Stil und höhere Decken haben. So etwas gibt es in Japan nicht. Folgende Regeln den Wohnungspreis betreffend stammen aus eigenen Beobachtungen. Manche überscheiden sich. Die folgenden Regeln sind der Wichtigkeit nach geordnet:

  1. Je grösser die Stadt, desto teurer
  2. Je näher am Stadtzentrum (=Hauptbahnhof) desto teurer
  3. Je grösser der Wohnraum desto teurer
  4. Je neuer das Haus desto teurer
  5. Je stabiler das Haus desto teurer
  6. Je näher am nächstgelegenen Bahnhof desto teurer
  7. Je näher an einem Bahnhof, an dem Schnellzüge halten, desto teurer

Gerade die Punkte 4 bis 7 sind eine typisch japanische Besonderheit. Diese gelten freilich nur für Ballungsgebiete – allen voran Tokyo und Umgebung sowie Osaka und Umgebung. Aufgrund enormer Mietpreisunterschiede haben die meisten Japaner lange Anfahrtswege zum Büro (= 1 Stunde nur Hinfahrt und länger). Da macht es einen grossen Unterschied, ob man bis zum nächstgelegenen Bahnhof 2 Minuten läuft oder 20. Ob am Bahnhof die meist wesentlich schnelleren Expresszüge halten oder nicht ist ebenfalls wichtig.

Die regionalen Unterschiede sind enorm – während man in der Provinz relativ problemlos eine 3DK- Wohnung für unter 50,000 Yen (350 Euro) bekommt, zahlt man für die gleiche Wohnung z.B. in der Gegend von Shibuya/Tokyo gern mal über 300,000 Yen (knapp 2,000 Euro). Man ist gut beraten, den Mietpreis genau mit der Entfernung vom Arbeitsort abzuwägen. Das bezieht sich übrigens auch auf die Lebensqualität – das Wohnumfeld in Tokyo ist nicht unbedingt ideal in vielen Stadtvierteln.

Wie eingangs erwähnt, beträgt die durchschnittliche Mietdauer 2 Jahre. Man sollte vor dem Einzug dies sowie die weiteren Kosten bedenken: Wie hoch ist die Maklerprovision? Wie hoch die Kaution? Gibt es eine Vermittlungsgebühr? Im Durchschnitt sind in Japan bei Einzug drei Monatsmieten extra fällig. Bei beliebten Objekten auch gern mal 5 Monatsmieten. Man sollte dabei in Japan nicht darauf bauen, die Kaution wiederzusehen – meistens kommt nichts zurück.

In jüngster Zeit werben etliche Immobilienmakler mit „0 Monatsmieten Kaution, 0 Monatsmieten Provision“. Bei diesen Offerten ist Vorsicht geboten – oftmals ist in dem Fall ein horrender Beitrag bei Auszug fällig (=Räumungsgebühr). So oder so – eine neue Bleibe zu mieten ist in Japan in der Regel ein teurer Spass.

Neben der Miete sind in der Regel noch eine „Gemeinnutzpauschale“ und / oder Verwaltungsgebühr fällig – i.d.R. sind das weniger als 5% der Monatsmiete – pro Monat. Ferner ist auch oft eine Versicherung nötig. Die wird alljährlich bezahlt.

Es sollte noch einmal betont werden, dass japanische Mieten generell Kaltmieten sind – Strom, Wasser, Gas (so angeschlossen), Rundfunkgebühr, Abwassergebühr, Telefon, Parkplatz (siehe Umzug) etc. sind nicht inbegriffen.

Glossar

家賃 (yachin) Miete

共益費 (kyōoekihi) „Gemeinnutzkosten“

管理費 (kanrihi) Verwaltungsgebühr

礼金 (reikin) Maklerprovision

敷金 (shikikin) Kaution

退去費用 (taikyohiyō) Räumungsgebühr

仲介手数料 (chūkai tesūryō) Vermittlungsgebühr

保証金 (hoshōkin) Versicherungsgebühr

7. Wohnungssuche – aber wie?

In Deutschland und einigen anderen Ländern auch kann man mit etwas Glück die Wohnung von jemandem übernehmen – das wird dann meist etwas billiger. Vor allem Studenten wohnen dabei auch gern in WG’s. Beides ist in Japan weniger üblich – vor allem Ersteres. Dass Wohnen in Wohngemeinschaften scheint hingegen langsam immer beliebter zu werden.

Leicht als solche an den beklebten Fenstern zu erkennen: Japanische Immobilienmakler
Leicht als solche an den beklebten Fenstern
zu erkennen: Japanische Immobilienmakler

Natürlich geht man auch in Japan zum Immobilienmakler. Die konzentrieren sich zumeist an gewissen Punkten – oft rund um Bahnhöfe herum – so das man nicht allzu lange suchen muss. Anhand der Grundrisse, die zahlreich von innen an die Scheiben geheftet werden, sind japanische Immobilienmakler auch für Nicht-Sprachkundige schnell zu finden. Mit Englisch kommt man bei gewöhnlichen Immobilienmaklern aber meistens nicht weit – wer darauf angewiesen ist, sollte englische kostenlose Wochenzeitschriften wie Tokyo Notice Board oder Metropolis konsultieren – zumindest wenn man im Grossraum Tokyo wohnen möchte.

Eine kleine Warnung vorneweg: Fälle, in denen Ausländer von Immobilienmaklern und/oder den Hausbesitzern abgelehnt werden, kommen durchaus vor. Der Grund: Man fürchtet sich zum einen vor der Sprachbarriere – sollte mal etwas sein, so befürchtet man, dass ein Ausländer mangels Japanisch-Kenntnisse zur Last wird. Und: Ausländer gelten als laut und extravagant. Zwei Eigenschaften, die Hausbesitzer nirgendwo wirklich leiden können. Wer Sorgen hat, abgewiesen zu werden, sollte am besten die Sache mit einem Japaner zusammen angehen. Viele Hausbesitzer andererseits haben keinerlei Bedenken in punkto Ausländer.

Eine Alternative für Ausländer, die sich nicht für zwei Jahre auf eine Wohnung festlegen wollen – meistens weil der Aufenthalt kürzer ist – sind die Gaijin Houses – Gemeinschaftsunterkünfte, die man wochen- und monatsweise mieten kann. Gaijin Houses sind meistens relativ eng und einige von ihnen stark heruntergekommen. Es empfiehlt sich dringend, sich das Haus vor der Entscheidung persönlich anzusehen, sonst kann man eine böse Überraschung erleben. Praktisch an Gaijin Houses ist, dass man ohne jeglichen Hausrat zurecht kommen kann – meist ist alles vorhanden. In so ziemlich allen Gaijin Houses wohnen nicht nur Ausländer, sondern oft auch mehr als 50% Japaner – Leute von ausserhalb, denen die Enge und der gelegentliche Lärm nichts ausmacht.

Ansonsten gibt es Informationsquellen wie Sand am Meer: Gedruckt und im Internet. Beides in der Regel nur auf Japanisch. Mehr zu konkreten Seiten und Blättern siehe Linksammling unten.

Glossar

不動産屋 (fudōsanya) Immobilienmakler

ソーシャルアパートメント (sōsharu apaatomento) Social Apartment – WG, Kommune

外人ハウス (gaijin house) Gaijin Haus, gedacht für Ausländer, die Wochen oder Monate im Land bleiben.

8. Umzug / Formalitäten

Auch in Japan ist ein Umzug mit zahlreichen Unannehmlichkeiten verbunden. Um es kurz zu machen, der Versuch einer Aufzählung:

Vor dem Umzug:

  • Momentanen Hausbesitzer & Immobilienmakler rechtzeitig vor Vertragsverlängerung über den Auszug informieren
  • Falls man in eine andere Stadt zieht: Ca. 2 Wochen vor Umzug im Rathaus Umzugsantrag einreichen. Meist reichen Ausweis (Alien registration card, Führerschein) und Stempel oder Unterschrift. I.d.R. kostenlos
  • Krankenkasse & Rentenkasse im Rathaus informieren – den von der Stadt genehmigten Umzugsantrag sowie alle Kranken- und Rentenkasse betreffenden Unterlagen & Stempel mitbringen. Nicht vergessen – der Versicherungsausweis wird später zurückgeschickt.
  • Telefon ab/ummelden. Wer es bei NTT angemeldet hat – 116 wählen.
  • Bei der nächstgelegenen Post eine Post-Umzugsanmeldung abholen (ist eine Postkarte) und ausgefüllt abschicken. Die Post leitet dann alles kostenlos für ein Jahr zur neuen Adresse weiter.
  • Beim zuständigen Amt am neuen Wohnort die Strombenutzungsanmeldung abgeben. Das Formular bekommt man i.d.R. vom Immobilienmakler nach Vertragsabschluss. Einzugstermin angeben.
  • Bei der Geschäftsstelle des Wasseramtes am neuen Wohnort anrufen, Adresse und Nutzungsbeginn angeben.
  • Beim Besucherzentrum / der Geschäftsstelle der Gasgesellschaft anrufen (so Gas in der neuen Wohnung installiert) und Termin ausmachen. Jemand von den Gaswerken muss in die neue Wohnung kommen, um Gas freizuschalten.
  • Beim örtlichen NHK (Staatl. Fernsehen) anrufen, Adressenänderungsantrag ausfüllen. NHK – Rundfunkgebühren sind Pflicht; seit 2007 werden Gebührenmuffel gelegentlich vor Gericht gezerrt.
  • Sonstige Anbieter/Provider (Internet? Kabelfernsehen? usw) rechtzeitig informieren.
  • Umzugsspedition finden und Termin organisieren

Nach dem Umzug geht es munter weiter:

  • Arbeitgeber vom Umzug informieren – wichtig!
  • Zum Rathaus am neuen Wohnort gehen, Einzugsantrag einreichen (bleibt man im gleichen Ort, reicht die vorher ausgefüllte Auszugsgenehmigung). Wer eine Alien Registration Card (begrenzte Aufenthaltsgenehmigung) hat, neue Adresse auf der Rückseite eintragen lassen (ebenfalls im Rathaus).
  • Ebenfalls am Rathaus Kranken- und Rentenkasse klären – Adressen müssen geändert werden
  • Empfohlen bei Umzug in andere Stadt: Konto bei hiesiger Bank eröffnen. Sonst muss man später gelegentlich zur Bank am alten Wohnort zurück.
  • So Führerschein vorhanden, bei Polizei oder Fahrschule Adresse ändern lassen.
  • Adresse beim Mobilfunkanbieter ändern lassen.
  • Falls man Zeitungen abonniert hat: Beim Vertragspartner Adresse mitteilen bzw. ab- und anmelden.

Glossar

市役所 (shiyakusho) Rathaus

印鑑 (inkan) jap. Namensstempel. Unterschrift tut es meistens auch.

転出届 (tenshutsu-todoke) Umzugsanmeldung

身分証明書 (mibun shōmeisho) ID (ausländische Dokumente nicht gültig)

転居届 (tenkyo-todoke) Umzugsanmeldung (bei der Post)

電気使用申込書 (denki shiyō mōshikomisho) – Strombenutzungs- anmeldung

水道局営業所 (suidōkyoku eigyōsho) – Geschäftsstelle des Wasseramtes

ガス会社 (gasu gaisha) Gaswerke

住所変更申込 (jūsho henkō mōshikomi) Adressenänderungs- antrag

転入届 (tennyū todoke) Einzugsformular

通帳 (tsūchō) Sparbuch, Bankbuch

運転免許証 (unten menkyoshō) Führerschein

携帯電話会社 (keitai denwa gaisha) Mobilfunkanbieter

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Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei Tabibitos Japan-Blog empfohlen.

13 Kommentare

  1. Danke für diese Ausführliche Beschreibung.
    Hab mir zwar vorstellen können, dass es in Japan anders ist aber das es so krass ist hätte ich nicht erwartet :D
    lg

  2. Vielen Dank für die detaillierten Beschreibungen! Da sind viele Dinge dabei, welche man bei der Umzugshektik allzuleicht vergessen könnte. Ich werde Ende Juli von Tottori nach Yamagata umziehen – und du hast den Umzug schon gerettet, bevor überhaupt begonnen hat.

  3. Zwar habe ich soweit alles verstanden aber, trotzdem habe ich ein paar Fragen. Und zwar, muss man nach zwei Jahren ausziehen? Oder kann ich sagen ich möchte länger in der Wohnung bleiben?
    Und wenn man als „Ausländer“ japanisch sprechen kann, ist dies dann ein Pluspunkt für die Makler, damit man eine Wohnung bekommt bzw. nicht gleich abgewimmelt wird? Oh und wenn man mit dem Landlord eine Besichtigung hat, wie sollte man sich dann kleiden? Braucht man auch wie in Deutschland mehrere Gehaltsabrechnungen um zu zeigen das man Einkommen hat? Ich weiß viele Fragen aber es wäre sehr Interessant!
    Matane Kerstin

    • Man kann in der Regel gern länger dort wohnen, sprich den Mietvertrag um zwei weitere Jahre verlängern – muss aber eben bei vielen Maklern dafür bis zu eine Monatsmiete „Vertragserneuerungsgebühr“ bezahlen.

      Japanisch sprechen zu können ist auf jeden Fall ein Pluspunkt. Zahllose Ausländer haben berichtet, dass sie abgewiesen wurden, weil sie Ausländer sind und kein oder kaum Japanisch sprechen.

      Den Landlord trifft man in der Stadt übrigens nicht unbedingt. Mit Tattoos und viel Metall im Gesicht mag man vielleicht den Kürzeren ziehen, aber mir ist nicht bekannt, dass man sich unbedingt fein rausputzen muss. Hängt aber bestimmt von der Preisklasse ab.

      Gehaltsabrechnungen… manchmal ja. Man braucht auf jeden Fall einen Bürgen – oder eine Mietzahlungsausfallversicherung (die ist oftmals Pflicht und wird vom Makler aufgebrummt). Das ist ein weiterer Knackpunkt für Ausländer, denn viele sorgen sich weniger wegen des Ausländerseins um den potentiellen Mieter, sondern um die Solvenz — manche Vermieter haben Sorge, dass ein Ausländer einfach so ins Ausland verschwinden könnte (deshalb haben Ausländer mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung auch weitaus weniger Ärger, wenn es um Miete und andere Verträge geht).

      • Danke für eure antworten. Ich habe wirklich schon das schlimmste befürchtet.
        Zwar wird es noch dauern da ich erst noch den Betriebswirt mache. Aber meine Angst wurde mir dank euch etwas genommen.
        Danke

    • Da ich erst letzte Woche Montag meinen neuen Vetrag unterschrieben habe, hier ein paar Eindrücke von meiner Seite:

      Also die Veträge laufen zwei Jahre, aber wie Matthias schon sagte, kann man sie verlängern, allerdings gegen eine Monatsmiete Gebühr. In meinem Fall werde ich einige Monate vor Ablauf des Vertrages dann Unterlagen zugeschickt bekommen, wo die Absichten (also weiter wohnen oder eben nicht) einzutragen sind. Automatisch verlängern sich die Verträge nicht.

      Und Japanisch ist wohl schon ein Muss, bei meinem Makler hätte niemand mit Fremdsprachenkenntnissen gegeben und, da ich den Vertrag alleine gemacht habe, wäre mir auch unwohl dabei gewesen, wenn ich den Inhalt des Vertrages nicht richtig verstanden hätte. Es gibt zwar auch Firmen wie z.B. Leo Palace, die explizit für Ausländer Angebote auf Englisch machen, allerdings sind dort die Konditionen dann schlechter (einem Bekannten von mir ging es jedenfalls so…)
      Grundsätzlich haben größere Anbieter weniger Hemmungen an Ausländer zu vermieten.

      Eine Mietzahlungsausfallversicherung musste ich auch abschließen, obwohl ich einen japanischen 連帯保証人 (also einen Solidarbürgen) hätte vorweisen können – der Betrag ist mit etwa 1000 Yen pro Monat jedoch verschmerzbar.

      • Der Artikel ist schon etwas aelter, und ich habe ihn gerade per Zufall gefunden.
        Ich habe letztes Jahr in Sapporo eine „Office Mansion“ gemietet, also eine Wohnung, um sie als Buero zu nutzen, um die hohen Kosten fuer die Anmietung eines reinen Bueros zu vermeiden. Das ist in Japan i.d.R. rechtlich kein Problem.
        1) Der 連帯保証人 ist vergleichbar mit einem selbstschuldnerisch haftenden Buergen daheim. I.d.R. muss auch von ihm ein Einkommensnachweis erbracht werden.
        2) Das Buergen-Problem kann man mittlerweile auch durch 保証会社 (also „Buergschaftsfirmen“) loesen, die es mittlerweile gibt. Fuer eine monatliche / jaehrliche / einmalige Praemie (je nach System) uebernimmt die Firma die Garantie bei Zahlungsausfall. Das Buergen-Problem war bisher eins der am schwersten zu ueberwindenden Hindernisse fuer Auslaender. Mit den Buergschaftsfirmen haben Auslaender nun eine generelle Chance. Voraussetzung ist natuerlich auch hier ein angemessenes Einkommen. I.d.R. sollte das Netto-Einkommen das Dreifache der Miete betragen.

  4. Hallo ich haette eine frage ich suche eine ausbildung als koch in japan
    um japanisch kochen zu lernen
    haetten sie da fuer mich informationen was ich machen muss ?
    danke Leissle

  5. Hi wirklich sehr schön hier erhält man mal viele nützliche Infos in kompakter Form=) Ich habe da mal auch ein zwei Fragen. Wenn ein Haus mit Grundstück kauft gibt es da noch Verwaltungsgebühren die Hinzukommen? Wie läuft der Kauf im Normalfall ab, mit Notar und Anwalt und dann Eintragung in ein Grundbuch? wonach richten sich die Grundsteuern? Welche Versicherungen muss man abschließen? Schon mal vielen Dank im Voraus.

  6. Anzumerken bleibt noch, dass die Mietvertragsbedingungen durchaus regionale Unterschiede aufweisen. So sind z.B. in der Kanto-Region das 礼金 („rei-kin“) genannte Geschenk an den Vermieter und auch die 更新料 („koushin-ryou“) Vertragsverlaengerungsgebuehr ueblich, jedoch in Sapporo praktisch unbekannt. In der Kansai-Region wird statt des 敷金 („shiki-kin“ = Kaution) i.H.v. 1 bis 3 Kaltmieten gleich ein 保証金 („hoshou-kin“ = Garantiegeld, einer Kaution gleichzusetzen) i.H.v. 6 bis 12 Kaltmieten faellig.
    Rein rechtlich verlaengert sich der Mietvertrag automatisch, wenn er nicht gekuendigt wird, UND wenn die Miete puenktlich bezahlt wird. Manchmal ist der Vertrag von vornherein begrenzt, weil z.B. der Eigentuemer fuer eine begrenzte Zeit abwesend ist und nach Vertragsablauf wieder einziehen will. Solch ein Passus wird beim Erstkontakt bereits deutlich gemacht.

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