BlogOlympische Spiele ohne Soziale Medien

Olympische Spiele ohne Soziale Medien

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Wer sich bei der jüngst beendeten Lotterie der ersten Eintrittskarten zu den Olympischen Spiele um ein oder mehrere Tickets beworben hat, hat irgendwo im Laufe der Anmeldung auch den AGB zugestimmt. Klarer Fall. Obwohl mich ein paar Sachen an den AGB durchaus interessierten, hatte ich selbst natürlich nicht die Musse, mir selbige auch nur ansatzweise durchzulesen, denn ausgedruckt sind dies mindestens sechs, sehr eng geschriebene Seiten voller Juristenjapanisch. Trotzdem möchte man natürlich irgendwann wissen, was für einen Pakt man da eingegangen ist. Und wie befürchtet, ist alles noch schlimmer, als man denkt.
Besonders hat mich persönlich interessiert, wie man einen Ticketschwarzmarkt unterbinden will. Theoretisch soll das so vonstatten gehen: Für Tickets braucht man, vorerst zumindest, eine personengebundene „Tokyo 2020 ID“. Die Tickets sind also erstmal nachverfolgbar. Artikel 35 der AGB untersagt dabei ausdrücklich den 転売 tembai (Weiterverkauf) und droht allen Medien und Personen, die mit einem Weiterverkauf werben. So weit, so gut. Artikel 36 jedoch erlaubt Ausnahmen: Es erlaubt den Weiterverkauf von Tickets auf einer vom IOC genehmigten Plattform, mit der Bedingung, dass die Karten für den regulären Eintrittspreis weiterverkauft werden. Das leuchtet ein und ist fair. Doch dann heisst es:

ただし、チケット購入者は、チケット購入者の親族または友人、同僚その他の知人に対する場合に限り、同サービスによらずチケットを譲渡することができます。この場合でも、譲渡代金その他の譲渡対価として、チケットの券面額を超えた金銭または利益を受領してはなりません。

In etwa: Im Falle von Familienangehörigen, Freunden, Kollegen und dergleichen dürfen Eintrittskarten auch ohne Benutzung des Weiterverkaufsservices überlassen werden. Der dabei erhobene Preis darf jedoch nicht den ursprünglichen Ticketpreis übersteigen. Im zweiten Paragraphen von Artikel 36 wird damit gedroht, dass man stichprobenweise beim Einlass kontrolliert und beim Verdacht eines Verstosses die Karten einziehen kann. Wie man das bewerkstelligen will, ist mir ein Rätsel. Wenn jemand Tickets für ein Finale oder die Eröffnungsveranstaltung für mehr Geld verkaufen will, als die Karte gekostet hat, dann wird er oder sie das schon irgendwie tun. Wie will man nun am Einlass beweisen, dass der Verkäufer nicht ein Kollege oder Freund ist? Und warum sollte der Käufer am Einlass darauf hinweisen, dass er mehr bezahlt hat, als die Karte eigentlich kostete? Schliesslich würde er ja dann die Karte verlieren.
Wie auch immer — man darf gespannt sein, was sich die Geschäftemacher in Japan einfallen lassen werden, denn in Sachen nebenbei einen schnellen Yen verdienen ist man in Japan äußerst erfinderisch.
Der wahre „Hammer“ in den AGB ist jedoch Artikel 33, Absatz 4:

4. IOCは、前項を前提としたうえで、チケット保有者が会場内で撮影・録音したコンテンツを個人的、私的、非営利的かつ非宣伝目的のために利用することができる制限的かつ取消可能な権利を、チケット保有者に対して許諾します。ただし、チケット保有者は、会場内で撮影または録音された動画および音声については、IOCの事前の許可なく、テレビ、ラジオ、インターネット(ソーシャルメディアやライブストリーミングなどを含みます。)その他の電子的なメディア(既に存在するものに限らず将来新たな技術により開発されるものを含みます。)において配信、配布(その他第三者への提供行為を含みます。)することはできません。

Dort wird den Karteninhabern nämlich erlaubt, Fotos, Videos und Audioaufnahmen zu machen – es wird jedoch grundsätzlich verboten, selbige zu teilen – und hier werden ausdrücklich soziale Medien mit erwähnt. Ein Posten von Aufnahmen aus den Stadien ist also schlichtweg verboten (genauer gesagt, ist es verboten, dies ohne Genehmigung durch das IOC zu verbreiten, aber als Durchschnittsbesucher ist es nahezu unmöglich, eine Genehmigung zu bekommen). Dieses Verbot ist zwar im begrenzten Sinne verständlich (zum Beispiel um Livestreaming zu vermeiden), aber einfach alles komplett zu verbieten ist unzeitgemäss und wird vielen Besuchern den Spass an den Spielen vergällen.

tabibito
tabibitohttps://www.tabibito.de/japan/
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei Tabibitos Japan-Blog empfohlen.

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