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Harte Strafen für dies und das — und es kommt noch dicker

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In Sachen Strafkatalog ist man in Japan nicht zimperlich — das war schon immer so, und es wird auch nicht besser. Dazu zwei Fälle, die momentan aktuell sind:
So vermeldete Yahoo! Japan in seinen Nachrichten heute¹, dass die Polizei einen Mann festgenommen hat, weil er eine Reservierung in einem Restaurant vornahm, am Tag der Reservierung aber nicht erschien (und die Reservierung auch nicht rückgängig gemacht hat). Im konkreten Fall reservierte er in einer Trinkhalle ein Gängemenü für insgesamt 17 Personen, für 10,000 yen (rund 80 Euro) pro Person. Dabei benutzte er wohl laut Restaurantbesitzer einen falschen Namen. Es gab wohl im gleichen Zeitraum eine ähnliche Reservierung in einer anderen Niederlassung des gleichen Restaurants, ebenfalls unter falschem Namen, die dann ebenfalls nicht wahrgenommen wurde. Der Festgenommene verteidigte sich bei der Polizei mit der Aussage, dass er nur angefragt, nicht aber reserviert hätte.
Der Ärger des Restaurantbesitzers ist natürlich verständlich. Das Wirtschaftsministerium schätzt den Schaden durch nicht wahrgenommene Reservierungen in der Restaurantindustrie pro Jahr auf circa 200 Milliarden Yen², also rund 1,6 Milliarden Euro. Der Schaden ist auch nicht auf diesen Sektor begrenzt — auch Onlinehändler haben unter den plötzlichen und sehr häufigen Stornierungen zu leiden. Es gibt auch erste Versuche, den Schaden geringer zu halten — zum Beispiel durch die Erstellung schwarzer Listen, ähnlich eines Kreditscores quasi. Wer auf dieser Liste landet, kann eben nicht mehr reservieren (vorausgesetzt, das Restaurant hat Zugang zu der schwarzen Liste). Die Unsitte der unbedachten und viel zu häufigen Stornierungen einzudämmen erscheint sinnvoll, zumal es durchaus, wie scheinbar im obigen Fall geschehen, auch Fälle mit krimineller Energie gibt. Der Gedanke jedoch, festgenommen zu werden, weil man etwas reserviert hat und dann, aus welchen Gründen auch immer, die Reservierung nicht wahrnehmen konnte, ist allerdings beängstigend. Wer entscheidet wie darüber, ob es ein böswilliger Akt war? Der Restaurantbesitzer? Der Richter? Falls letzteres der Fall ist, hat man schlechte Karten in Japan, denn wer einmal vor dem Kadi landet, wird fast nie freigesprochen.
Auch der Hintergrund der zweiten Meldung ist eher ernster Natur – es geht um das Vermeiden von Unfällen durch das sogenannte ”ながら運転“ (nagara unten), das „Fahren, während man durch etwas abgelenkt wird“. Konkret sind hier die Benutzung von Mobiltelefonen und Navigationssystemen, die oftmals auch als Fernseher fungieren, im Visier. Ab dem 1. Dezember soll die Strafe dafür erhöht werden. Wird man jetzt dabei erwischt, bekommt man einen Punkt und bezahlt 6’000 Yen, also rund 50 Euro. Ab dem 1. Dezember werden daraus 3 Punkte und 18,000 yen, also 150 Euro. Was die Punkte anbelangt: Diese sind 3 Jahre lang gültig, und wer zu irgendeinem Zeitpunkt 6 Punkte erreicht hat, wird erst mal den Führerschein los — dann ist eine spezielle Schulung fällig, ohne die man nicht wieder auf die Strasse darf. Es wird also wesentlich strenger.
¹ Siehe hier
² Siehe hier

tabibito
tabibitohttps://www.tabibito.de/japan/
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei Tabibitos Japan-Blog empfohlen.

6 Kommentare

  1. Man wird fasst nie freigesprochen, außer man ist ein Mann und hat eine Frau vergewaltigt, die sich wegen was auch immer nicht wehren konnte, nicht wahr?
    Aber wenigstens den zweiten Punkt finde ich gut! Handy am Steuer und Navi jail-breaken geht gar nicht.
    Finde es beim ersten Fall interessant, dass sie ihn trotz des falschen Namens erwischt haben.
    Ich hoffe trotzdem, das bleibt nur auf große Fälle wie diesem beschränkt. Ich finde es zwar auch höflicher abzusagen, aber wegen Einzelpersonen die das mal machen so ein Aufhebens zu machen, ist vielleicht etwas übertrieben…

  2. Das japanische Gesetz zum Thema Vergewaltigung ist in der Tat archaisch – der Richter konnte da noch nicht einmal etwas machen (ob er härter verurteilen wollte, sei dahingestellt). Immerhin kommt da aber wohl jetzt Bewegung in die Sache — die Definition von Vergewaltigung soll ja jetzt geändert werden.

  3. 3 Punkte sind deutlich zu viel. Im Falle des Restaurant-Reservierers scheint es aber zumindest so als wolle er bewusst den Restaurant-Betreibern schaden, was alles andere als sozial ist.

    • Drei Punkte zu VIEL? Die Leute, die beim Fahren eines grossen Fahrzeugs am Handy spielen oder fernsehen (!), riskieren Leben, und leider nicht nur ihr eigenes.

  4. Also, selbst als Planwirtschafts- und Sozialismus-AnhängerIn (denen ja gerne überbordende Regelungswut vorgeworfen wird) finde ich den Reservierungsfall definitiv keinen für’s Strafrecht. Und eigentlich noch nicht mal für’s Zivilrecht. Sondern einfach ne Sache, die das Unternehmen über die Geschäftsbedingungen zu regeln hat – z.b. bei dass bei solchen Grossreservierungen eine Anzahlung oder Kreditreservierung fällig wird. Bei Hotels geht’s doch auch…

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