BlogErtappt! Skandal beim Erstellen des Internationalen Führerscheins

Ertappt! Skandal beim Erstellen des Internationalen Führerscheins

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Wer einen japanischen Führerschein sein eigen nennt, kann den im Ausland so ohne weiteres nicht benutzen. Man muss sich, für viele Länder zumindest, einen Internationalen Führerschein (genannt 国外運転免許証 kokugai unten menkyoshō) zulegen. Das kann man, zumindest in meiner Präfektur, wohl bei Polizeiwachen beantragen – aber nur werktags – oder man findet sich im Präfekturführerscheinzentrum ein – ein Behördenmoloch, zu dem jeder muss, der den Führerschein macht, selbigen erneuern muss oder eine Strafe aufgebrummt bekommen hat. Der Vorteil an der Sache ist, dass dort auch Sonntags geöffnet ist, und, so man den internationalen Führerschein braucht, man selbigen am gleichen Tag ausgehändigt bekommt.
Um den grauen Lappen zu erstehen, muss man seinen aktuellen Führerschein mitbringen sowie ein Passfoto, das nicht älter als drei Monate alt sein darf. Dann bezahlt man 2,350 yen für Stempelmarken und zeigt zudem noch seinen Reisepass oder irgendein anderes Papier vor, das belegt, das man ins Ausland fahren kann bzw. wird. Gesagt, getan. Ich griff das erstbeste Passfoto, das mir in die Hände fiel, und begab mich zum nagelneuen Gebäude der Führerscheinbehörde – nur 30 km entfernt. Es wimmelte vor Menschen, auch am Schalter für internationale Führerscheine, aber die Menschenmassen, so ist man das in Japan ja gewohnt, werden ziemlich effizient durchgelotst. Stempelmarken gekauft, beim Schlangestehen Formular ausgefüllt, und nach rund 20 Minuten war ich an der Reihe. Dort bedankte man sich für die Dokumente und sagte mir, dass ich in 60 bis 90 Minuten aufgerufen werde.
Und in der Tat, nach einer guten Stunde wurde mein Name gerufen. Und dann gab es Schimpfe: Dummerweise hatte ich nicht gemerkt, dass das Passfoto genau das gleiche ist, das in meinem Reisepass klebt – und der wurde im Jahr 2010 erstellt. „So geht das aber nicht! Gehen Sie mal flott nach oben und machen Sie am Automaten ein neues Foto!“. Der Einwurf, dass ich in den letzten 8 Jahren doch eigentlich kaum gealtert sei, wurde mit einem müden Lächeln abgetan. Immerhin konnte ich nach 5 Minuten wieder sofort zum Schalter, und innerhalb weiterer 5 Minuten wurde mir der Internationale Führerschein ausgehändigt. Leider ist der jeweils nur ein Jahr gültig – will ich also im nächsten Jahr im Sommer wieder irgendwo anders ein Auto mieten und herumfahren, kann ich das ganze gleich noch mal machen…
Mit dem Internationalen Führerschein kann man wohl auch in Deutschland herumfahren — so lange man nicht länger als ein halbes Jahr dort bleibt. Deutschland akzeptiert zudem wohl auch eine beglaubigte Übersetzung des japanischen Führerscheins — andere Länder tun das nicht.

tabibito
tabibitohttps://www.tabibito.de/japan/
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei Tabibitos Japan-Blog empfohlen.

11 Kommentare

  1. Ha, das Gleiche ist mir letztens in Shinagawa mit dem Photo für die neue zairyuu card passiert. An dem Tag hatte ich kaum geschlafen und jetzt sieht mein neues, dort gemachtest Photo aus wie jemand, der mehrere Jahre lang extrem viele Drogen genommen hat. ^^;;;;;

  2. Das gilt übrigens auch umgekehrt.
    Mit einer beglaubigten Übersetzung des deutschen Führerscheins darf man in Japan ebenso fahren.

    • Ich glaube etwas anderes geht auch gar nicht. Ein internationaler Führerschein wird in Japan nicht akzeptiert.
      Ich musste meinen deutschen Führerschein bei der JAF übersetzen lassen.

  3. Meine Frau durfte in der Schweiz ein Jahr lang mit dem japanischen Führerschein fahren und das ohne Übersetzung. Sie konnte danach diesen einfach in einen schweizerischen umwandeln. Darf aber den japanischen in der Schweiz nicht mehr benutzen und in Japan ist der japanische unbegrenzt gültig.

    • Daran erinnere ich mich noch aus meiner Zeit in der Schweiz. Fahre selbst zwar nicht, musste aber viele beim Behördengang unterstützen. Man muss nur aufpassen, dass man während der Bearbeitungszeit, also wenn das Verkehrsamt den Führerschein hat, eine Kopie und möglichst auch eine Kopie der dann eh vorhandenen Übersetzung mit sich führt.

  4. Zumindest vor vielen vielen Jahren konnte man seinen japanischen Führerschein auch in einen Deutschen umschreiben lassen, so wie es mit dem Deutschen in Japan auch möglich ist.

  5. Fun Fact 1: Mit einem internationalen Führerschein, der in Deutschland auf Basis eines deutschen Führerscheins in Deutschland ausgestellt wurde, darf man in Deutschland nicht fahren. Umgekehrt für den japanische Fall genauso. Das liegt daran, dass es zwei internationale Führerscheinabkommen gab, und Deutschland und Japan das jeweil andere ratifiziert haben. Einzig gültig ist daher ein bilaterales Abkommen, welches das Fahren mit eine Übersetzung des jeweiligen Führerscheins bis zu einem Jahr vorsieht. Oder die permanente Variante des Umschreibens.
    Fun Fact 2: Man kann an zwei gültige Führerscheine kommen wie folgt: Man nehme einen deutschen Führerschein, und lasse ihn in Japan in einen japanischen umschreiben. Die japanischen Behörden ziehen den deutschen Führerschein aber beim Umschreiben nicht ein. Jetzt hat man zwei.
    Fun Fact 3: Fun Fact 2 funktioniert auch für Japaner: Japaner mit japanischem Führerschein kommt nach Deutschland, lässt Führerschein in deutschen umschreiben. Behörde zieht japanischen Führerschein ein. Japaner geht nach Japan zurück, und lässt wiederum deutschen Führerschein in japanischen umschreiben. Jetzt hat er zwei.

    • Interessant, ich habe heute meinen japanischen verlängert und zu meiner Überraschung enthält der verlängerte jetzt auch die Erlaubnis kleine LKW (bis 3,5t?) zu fahren.
      Wenn ich den jetzt in Deutschland wieder in nen deutschen umschreiben lasse, kriege ich dann auch in Deutschland die Erlaubnis LKW zu fahren?

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