BlogJapans Schulen: Selbstmord nach Züchtigung

Japans Schulen: Selbstmord nach Züchtigung

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Heute wurde auf einer Pressekonferenz in Ōsaka bekanntgegeben, dass sich ein Schüler einer städtischen Oberschule am 23. Dezember vergangenen Jahres das Leben nahm, weil er vom Lehrpersonal häufig körperlich bestraft wurde. Jene städtische Oberschule in Ōsaka ist bekannt für sein Basketballteam, das schon an mehreren Hochschulmeisterschaften teilnahm.
Wie bekannt wurde, hatte der Basketballclubtrainer, ein Angestellter der Schule, den Schüler zum Teamchef gekürt und häufig „sehr hart rangenommen“, sprich körperlich bestraft. Der Schüler hielt dem Druck nicht stand und erhängte sich zu Hause – am Vortag gab es ein Trainingsspiel, währenddessen dem Schüler einige Fehler unterliefen, woraufhin er mehrfach vom Trainer mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen wurde.
Der Lehrer arbeitete schon seit 18 Jahren an der Schule und geriet bereits vorher in den Verdacht körperlicher Bestrafung – die Schule verneinte dies jedoch, und damit hatte sich die Sache scheinbar erledigt. Die japanische Gesetzgebung ist in dieser Angelegenheit auch nicht gerade deutlich. Artikel 11 des japanischen Schulbildungsgesetzes (学校教育法) 1 besagt:

校長及び教員は、教育上必要があると認めるときは、文部科学大臣の定めるところにより、児童、生徒及び学生に懲戒を加えることができる。ただし、体罰を加えることはできない。
Der Direktor und das Lehrpersonal dürfen im Rahmen dessen, was das MEXT (Bildungsministerium) festlegt, und so es pädagogisch sinnvoll erscheint, Kindern und Schülern disziplinarische Maßnahmen (=懲戒 chōkai) zukommen lassen. Körperlich Bestrafung (体罰 = taibatsu) hingegen darf nicht angewendet werden

Jedoch ist die Grenze zwischen körperlicher Bestrafung und disziplinarischen Maßnahmen offensichtlich fließend – genaue Definitionen scheint es nicht zu geben.
Hinzu kommt ganz offensichtlich das Fehlen einer breiten öffentlichen Mehrheit gegen körperliche Bestrafungen an Schulen und/oder eine fehlende Sensibilisierung. In der Regel gibt es da mehrere Hürden zu nehmen:
• Der Schüler muss den Mut haben, zu Hause darüber zu berichten
• Die Eltern müssen engagiert genug sein, um das ganze zu melden – entweder beim kommunalen Bildungsausschuß oder bei der Schule selbst
Geschieht letzteres, verläuft das Ganze dann nach folgendem Schema:
• Eltern/Erziehungsberechtigte beschweren sich beim Bildungsausschuß (教育委員会 kyōiku iinkai)
• Bildungsausschuß fragt bei der Schule nach, ob das stimmt
• Schule verneint und sagt, es war nur eine disziplinarische Maßnahme
• Beschwerde wird abgelehnt
Selbst wenn ein solcher Fall vor Gericht landen sollte, würde es schwer werden: In Japan dürfen ähnliche Fälle nicht in der Rechtssprechung herangezogen werden. Wenn also ein Gericht in A einen Lehrer verurteilt, weil er einen Schüler geohrfeigt hat, kann ein Gericht B bei einem ähnlich gelagerten Fall nicht auf das Urteil des Gerichts in A verweisen.
Und so wird auch in Japan noch körperlich gezüchtigt – es ist ein offenes Geheimnis. Nicht überall, versteht sich, aber das Interesse daran, so etwas rigoros zu verbieten bzw. zu ahnden, ist nicht gerade groß, wie es scheint. Und ich hoffe, dass meine Kinder da nicht durch müssen.
Im oben genannten Fall, der schließlich traurigerweise im Selbstmord endete, hatte man im Basketballclub der Schule später nach körperlicher Bestrafung gefragt: So ziemlich alle Schüler gaben an, es selbst gesehen oder erlebt zu haben an der Schule. Nur die Schulleitung gab sich heute ahnungslos – man hätte rein gar nichts davon gewußt. Das klingt einfach nur nach einer blanken Lüge und dem hilflosen Versuch, sich selbst bzw. die Schule zu schützen.
1Gesetzestext siehe houko.com
Weitere Quellen:
• MEXT über disziplinarische Maßnahmen an Schulen
• Nachrichten über den Fall in Ōsaka (Yahoo! Japan/Jiji

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tabibitohttps://www.tabibito.de/japan/
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei Tabibitos Japan-Blog empfohlen.

8 Kommentare

  1. Ich hoffe doch du hast deine Kinder auch in Deutschland gemeldet und das Eröffnet als deutsche Stattsbürger doch auch ganz andere Möglichkeiten bestimmte Straftaten gegen deutsche Bürger sind auch von Ausländern im Ausland begangen in Deutschland verfolgbar meine ich wenigstens gelesen zu haben.
    Und je mehr Behörden im In und Ausland damit Beschäftigt desto meht Geschrei.

  2. @Toni
    Ja genau. Die deutschen Behoerden haben ja nicht schon genug mit Straftaten und Gewalt an deutschen Schulen zu tun. Die interessiert es herzlich wenig, ob in irgendeinem Land „deutschstaemmige“ (was sie lt. japanischer Gesetzgebung uebrigens eh nicht sind…) Kinder was von ihren Lehrern auf die Fresse bekommen. Wer in Japan lebt, muss wohl oder uebel auch mit den Gegebenheiten und der Gesetzgebung hier fertig werden. Gilt ja so auch in Deutschland.
    Davon ab, kann er seine Kinder in Deutschland „melden“ soviel er will, einen deutschen Pass, oder gar die deutsche Staatsangehoerigkeit kriegen sie deshalb noch lange nicht. In Japan geboren, Mama Japaner = Japaner. So einfach ist das.
    Die Gesetzgebung in Japan erlaubt definitiv keine koerperliche Zuechtigung. Da gibt es nichts zu interpretieren. Man kann also dagegen vorgehen. Problem ist, das japanische Kinder sich kaum an ihre Eltern wenden koennen. Oft ist koerperliche Zuechtigung ja auch in deren eigenen Familien noch als Erziehungsmassnahme akzeptiert, bzw. es interessiert einfach niemanden. Willkommen in High Tech-Japan……
    Mein kleiner „Half“ wird so erzogen, das er sich in so einem Fall auch an die Eltern wenden wird, bzw. den Lehrer direkt in seine Schranken weist. Anders geht es nicht.

    • Yep – die einzig wahre Möglichkeit für Eltern ist da wirklich, eine Atmosphäre im Elternhaus zu schaffen, bei der die Kinder sich trauen, den Mund aufzumachen und zu sagen, was Sache ist. So machen wir das auch, und diesbezüglich habe ich da keine große Bedenken.

  3. @coolio:
    „Davon ab, kann er seine Kinder in Deutschland “melden” soviel er will, einen deutschen Pass, oder gar die deutsche Staatsangehoerigkeit kriegen sie deshalb noch lange nicht. In Japan geboren, Mama Japaner = Japaner. So einfach ist das.“
    So verkürzt klingt das recht falsch. Natürlich erwirbt ein im Ausland geborenes Kind in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), §4). Wobei es natürlich (ebenfalls dort formuliert) Ausnahmen gibt.

    • Auch deine Antwort klingt so verkuerzt recht falsch.
      Das Kind ist automatisch japanischer Staatsbuerger. Das wird auch in die japanische Geburtsurkunde dementsprechend eingetragen. Eine evtl. vorhandene zweite Staatsangehoerigkeit spielt da absolut keine Rolle und wird auch nirgends vermerkt, bzw. hat irgendeinen Einfluss. Und falls die japanische Mutter der ganzen „Melderei“ in Deutschland nicht zustimmt, erhaelt das Kind keinesfalls „automatisch“ die deutsche Staatsangehoerigkeit, sondern muss diese bei Bedarf erstmal nachweisen. Was in irgendeinem deutschen Gesetzbuch steht, interessiert HIER absolut niemanden.

  4. o_O in welcher zeit leben wir den bitte?
    Körperliche züchtigung? ich hab auch ab und zu mal nen schlag aufen Arsch bekommen von meinem Vater aber dann hatte ich es immer verdient gehabt, und nicht wegen sowas wie hier beschrieben wird.
    aber sowas sollte doch NO GO sein besonders von nem Lehrer der doch ein besonderes Vertrauensverhältniss zu den schülern haben sollt oder etwa nicht?
    und wenn der schon 18 jahre an der Schule ist da fallen mir die 3 Affen ein nix hören, nix sehen, nix sagen >.<
    wenn man auf solche methoden zurück greift da frag ich mich ob die Menschen noch normal sind oder ob wir doch nur Tiere in anzügen sind …, na ja tiere würden wohl sowas nicht ihren jungen antun …

  5. „Mein kleiner “Half” wird so erzogen, das er sich in so einem Fall auch an die Eltern wenden wird, bzw. den Lehrer direkt in seine Schranken weist.“
    Sehr richtige Einstellung! In Faellen wie dem oben geschilderten hilft nur eins: Auge um Auge, Zahn um Zahn – oder wie Die Aerzte singen: ‚Immer mitten in die Fresse rein‘. Dem Lehrer natuerlich!

  6. Wow – kaum zu glauben. Meine Kinder würde ich immer schützen und wenn es das Letzte wäre, was ich tue! Ich würde gegen alle Instanzen kämpfen. Sinnvoll ist hier nur noch, seine Kinder präventiv gegen Gewalt zu erziehen und ein gute Vertrauensbasis zu schaffen, dass sich die Kinder an die Eltern wenden, wenn sie Sorgen haben. Gesetze und Schulsysteme kann man allein nicht ändern…

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