BlogAbschieben... oder?

Abschieben… oder?

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So ziemlich alle Industrienationen haben das gleiche Problem: Was tun mit illegalen Einwanderern? Momentan erregt da ein besonderer Fall die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit: Ein philippinisches Paar war Anfang der neunziger Jahre mit falschen Pässen in Japan eingereist, und hatte es irgendwie geschafft, bis 2006 unentdeckt in Japan zu leben. Was bei der Kontrollwut der Japaner ziemlich erstaunlich ist: Schliesslich muss man eigentlich beim Amt registriert sein, um eine Wohnung zu bekommen, ein Bankkonto, Gas & Wasser anzumelden usw.
Das Pärchen war auch nicht völlig untätig in der Zeit. Sie bekamen ein Kind und gaben ihrer Tochter einen rein japanischen Namen: Noriko. Das Kind wurde grösser, ging zum Kindergarten, wurde eingeschult… und ist jetzt 13 Jahre alt.
Japan hat ganz klare Gesetze, wenn es um illegale Einwanderer oder Visaüberziehungen und ähnliche Ungereimtheiten geht: Die Leute werden abgeschoben und davor zumeist in Abschiebehaft gesteckt. Und sie dürfen nach Abschiebung für mindestens 5 Jahre nicht das Land betreten. Da ist es auch sehr egal, woher der Missetäter kommt – ob aus Deutschland oder Myanmar. Gerade wegen Visaüberziehungen werden monatlich etliche Amerikaner und Europäer abgeschoben.
Was aber soll nun mit dieser Familie geschehen? Die Eltern des Kindes sollte man zumindest wegen groben Unfugs anzeigen, denn: Sie haben ihrem Kind nicht einmal die eigene Sprache beigebracht. Noriko hat weder die Philippinen besucht noch spricht sie die Sprache ihrer Eltern, Tagalog genannt. Gerade diese Tatsache kann ich nicht nachvollziehen, und man wird den Gedanken nicht los, dass die Eltern absichtlich nicht ihrem Kind die eigene Sprache beigebracht haben.
Nun ist der Vater des Kindes gestern verhaftet worden, und die Mutter bekam eine Woche Haftausschub. Die Einwanderungsbehörde gab ihren Willen bekannt, alle drei am 17. März abzuschieben, wenn die Familie nicht freiwillig geht.
Der Justizminister plädiert derweilen dafür, dass nur das Kind bleiben darf und die Eltern als Ausnahme schon nach einem Jahr wieder Japan besuchen dürfen. Sprich, Minister sagt dies, Behörden das.
Wie das ganze auch ausgehen mag: Leidtragende ist natürlich das Kind. Das dürfte nicht zuletzt wegen des Presserummels ziemlich zu knabbern haben. Doch welche Entscheidung auch immer getroffen wird: Es wird richtungsweisend sein, denn die Familie ist bei weitem kein Einzelfall. Es gibt mehr illegale Einwanderer als die Regierung glauben mag.
Das Wort des Tages: 入国管理局 nyūkoku kanri-kyoku: „Hinein-Land-Verwalten-Amt“. Die Einwanderungsbehörde.

tabibito
tabibitohttps://www.tabibito.de/japan/
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei Tabibitos Japan-Blog empfohlen.

15 Kommentare

  1. Das soll nicht abwertend klingen, aber erstaunlich das selbst Einwanderer aus erfolgreichen Industrienationen Probleme haben.
    Wie immer sind die Kinder die leidtragenden. Ich kenn mich nicht aus, wer hat denn jetzt das obere Recht?
    Der Minister oder die Behörde?
    lg

  2. @pikku
    sollte man die erfolgreichen denn bevorzugen? illegal ist illegal…

    @tabibito
    das mit dem beibringen der heimatsprache is so ne sache. ich bin ja noch in polen geboren, meine 10 jahre jüngere schwester ist aber zum beispiel in deutschland auf die welt gekommen. wir sprechen zwar alle deutsch/polnisch, ich kenne aber einige polnische familien, in denen die eltern ihren kindern gar kein polnisch beibringen… die eltern betrachten das manchmal als hindernis, fürchten dass das kind einen akzent entwickeln könnte oder beide sprachen nicht richtig lernt. eine „böse“ unterstellung in der hinsicht würde ich aber nicht machen.

  3. Sowas zu entscheiden ist sehr schwer. Zwar haben die illegal gehandelt und sollten bestraft werden, so einen Fall gab es mal in Deutschland, die Eltern wurden abgeschoben, das Kind dürfte in D bleiben. Handelt man Human und lässt sie wegem Kind in Japan, ist das sozusagen eine Freikarte für andre Illegale das gleiche zu Tun und somit das Gesetz zu umgehen, bleibt man hart und geht nach dem Gesetz und schiebt sie ab, steht man als der Buhmann da.

  4. Das Kind sollte, sofern es denn will, auf jeden Fall in Japan bleiben dürfen. Es ist ja schließlich in dem Land geboren und kennt nichts anderes. Schließlich kann das Mädchen ja nichts für die Taten seiner Eltern.

    Wie man die Eltern bestraft – nun, das ist mit Sicherheit die schwerere Frage. Ich würde aber eine (von mir aus deftige) Geldstrafe als beste Lösung ansehen. So etwas kann auch abschrecken, die Politik könnte sagen „wir haben etwas getan“ und das Kind würde seine Eltern behalten.

  5. eigene sprache hin oder her. welche ist denn die eigene sprache des kindes?

    du kannst dich sicher noch an gabor erinnern. außer ein paar brocken spricht er auch kein ungarisch. es ist sicher schade, dass die sprache der eltern an die kinder nicht weitervermittelt wird. schlimmer finde ich aber die fälle wie diesen hier, wo es scheinbar keine spielräume für die behörden gibt. man kennt das ja auch aus der brd.

    das kind hat ja nun keinen bezug zum herkunftsland der eltern. diese leben seit mindestens 13 jahren in japan. in solchen fällen müssen meiner meinung nach ausnahmeregelungen geschaffen werden. wenn den illegalen einwanderer außer der erschlichenen einreise nichts vorgeworfen werden kann, haben sie das „glücksspiel“ gewonnen. wenn auch ein entsprechendes umfeld vorliegt (muss offensichtlich, denn das kind geht zur schule und spricht ausschließlich japanisch), sollte doch ein entsprechender ausnahmetatbestand vorliegen.

    was passiert eigentlich mit dem kind, sollten die eltern abgeschoben werden? es ist minderjährig und bedarf einer entsprechenden fürsorge. macht sich die einwanderungsbehörde darüber gedanken?

  6. Wenn das Kind in Japan geboren würde müsste es doch die Japanische Staatsbürgerschaft haben? Oder gibt es in Japan keine entsprechende Regelung? Ich weiß das Kinder von Ausländischen Eltern die in Deutschland geboren wurden automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft kriegen und in den USA gibt es eine ähnliche Regelung. Die Eltern von solchen Kindern kriegen dann wegen Ihrem Kind eine Aufenthaltsgenehmigung. Ich hoffe das es so eine Regelung auch in Japan gibt. Für das arme Mädchen muss ja gerade im Augenblick eine Welt zusammenbrechen.

  7. @Christian
    Eine solche Regelung gibt es nicht in Japan. Vor kurzem wurde beschlossen, dass Kinder, bei denen ein Elternteil Japaner ist, die japanische Staatsbürgerschaft annehmen können. Allerdings muss der japanische Teil die Vaterschaft anerkennen. Diese Regelung ist bereits für japanische Verhältnisse recht fortschrittlich.

    @Terry
    Ich kann es bei Kindern verstehen, deren Eltern verschiedene Sprachen sprechen. Viele entscheiden sich, ihrem Kind womöglichen Stress zu ersparen und es bei einer Sprache zu belassen. Im Fall der Familie oben ist Japanisch jedoch für beide eine Fremdsprache, und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass beide Japanisch von Anfang an perfekt beherrschen konnten.
    Wer sich um das Kind kümmern würde, so es allein in Japan bleiben sollte, wird übrigens seltsamerweise nirgendwo erwähnt.

    @Thorsten
    Dazu sage ich nur: Greif mal einem nackten Mann in die Taschen. Eine Geldstrafe bringt gar nichts, denn 1.) ist es nahezu ausgeschlossen, dass die Leute das jemals bezahlen können. 2.) Wird damit auch wieder nur das Kind bestraft, denn eine höhere Bildung würde damit in Japan nahezu unmöglich werden.

    @Jakub
    Das ist freilich auch ein Argument. Aber ich würde das auch nur gelten lassen, wenn der Wohnsitzstatus geklärt ist – wenn es also klar ist, dass man im Land bleiben kann. Aber das ist natürlich leicht gesagt. Die philippinische Perspektive zum Beispiel dürfte da in der Tat ganz anders aussehen.

  8. Bis in die späten 80er war es auch in Mitteleuropa üblich, das Kind nicht mit 2 Muttersprachen zu „verwirren“, so wie Jakub schon schrieb. Selbiges in den USA wo diverse (Halb-)Japaner der 2./3. Generation kein Japanisch können, da man sich als Einwanderer in den 60ern anpasste, die Landessprache lernte und sich weitestgehend integrierte. Familien die zuhause die Muttersprache sprachen wurden nicht selten als integrationsunwillig und respektlos gegenüber dem Gastland gesehen, sowie als Rabeneltern die dem Kind gute Berufschancen zunichte machen. Wie die Zeiten sich doch geändert haben…

    Es lief eine Doku am TV über den Fall dieser philippinischen Familie. Man würde äusserlich keinen Moment zweifeln dass dieses 13-jährige Mädchen eine Japanerin ist. Das arme Kind fiel natürlich aus allen Wolken als die Sache rauskam, da sie bisher glaubte ein normales japanisches Mädchen zu sein wie ihre Schulkolleginnen auch (Titel der Dokusendung). Es wird wohl so sein dass die Eltern von einem ins nächste gerutscht sind, auf einmal war das Kind da, was nun, etc. Aber der Verdacht liegt einfach nahe, dass die Eltern, um nicht entdeckt zu werden, ihrem Kind die wahre Herkunft verschwiegen.

    Nach Japan hineingerutscht sind sie hingegen nicht, und irgendwann musste das ja rauskommen. Zur illegalen Einreise kommen etliche Jahre Schwarzarbeit, Täuschung der Behörden usw. (es gibt westliche Staaten die gleich 15 Jahre Landesverbot verhängen bei noch so kurzer Schwarzarbeit). Es gibt täglich viele tragische Einzelschicksale, dennoch ist es so wie Alex schon sagte.

    Es mag hart erscheinen die Familie abzuschieben. Dennoch hat das Mädchen mit 13 Jahren noch sehr gute Chancen die Muttersprache fehler- und akzentfrei zu erlernen. Es steht immer noch am Anfang seines Lebens und hat praktisch noch alle Möglichkeiten offen. Ich weiss von Familien die auswanderten und deren Kinder im selben Alter erging es ähnlich. Und einige Jahre später sprachen sie die Landessprache akzentfrei und hatten sich problemlos integriert.

    Es gab mal einen ähnlichen Fall mit einer iranischen Familie. Eine Tochter war bereits Unistudentin, die andere glaub’s noch in der Grundschule. Die Familie musste zurück in den Iran, nur die älteste Tochter durfte bleiben um das Studium abzuschliessen.

    @Christian W.
    In Japan gilt wie in der Schweiz (und lange in Deutschland) nur Ius Sanguinis, nicht zusätzlich Ius Soli wie in den USA.

  9. @ディーン
    Soweit ich weiss, gilt in Deutschland seit der Gesetzesreform 2000 in vielen Fällen auch bzw. gerade das ius soli – freilich nicht in dem Ausmass, in dem es in den USA ausgeführt wird.

  10. Was mich allgemein mal interessieren würde: Nach welchen Kriterien bekommen Ausländer in Japan eigentlich eine Aufenthaltsgenehmigung? Wurden die besagten Filipinos für eine bestimmte Arbeitsstelle angeworben? Asylanten dürften sie ja kaum sein.

  11. @Bodo
    Wie gesagt, in dem Fall waren sie illegal eingereist. Hatten aber sehr wahrscheinlich Bekannte aus den Philippinen in Japan, die ihnen halfen.
    Politische Flüchtlinge werden hier kaum anerkannt und Wirtschaftsflüchtlinge schon gar nicht. Man muss entweder einen Arbeitgeber oder einen Studienplatz haben – oder man ist irgendwie mit einem Japaner verwandt oder liiert.

  12. @tabibito
    Ja so hab ich das auch in Erinnerung. Erstaunt mich heute noch dass Deutschland den Schritt machte (für die Schweiz wohl unvorstellbar), taten und tun sich viele mitteleuropäische Staaten doch schwer in solchen Belangen, da man eine verstärkte Sogwirkung auf andere Länder fürchtet.
    Was mich noch mehr erstaunte ist dass Deutschland noch im Januar 2007 Doppelbürgerschaft ablehnte, aber seit August 2007 zulässt (für EU- und Schweizerbürger). Für in der Schweiz lebende Deutsche sicher eine grosse Erleichterung, den Schweizerpass nun ohne Verlust annehmen zu können.

  13. Nun ist’s geschehen, gestern Montag Abend reisten die Eltern des Mädchen ab und liessen ihre Tochter in Japan zurück. Das Mädchen hatte stark den Wunsch geäussert, in Japan bleiben zu dürfen, und dem wurde in Form einer Spezialerlaubnis stattgegeben (1 Jahr).

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