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Erschwerte Visabedingungen

April 30th, 2009 | Tagged | 14 Kommentare | 605 mal gelesen

Und schon sind wieder 3 Jahre um und es ist an der Zeit, mein Visum zu verlängern. Das kostet mich nichts und ich muss auch nicht zu irgendwelchen Behörden, denn das übernimmt gottseidank das Anwaltsbüro unserer Firma.
Eigentlich wäre es ja an der Zeit, die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, doch laut Anwalt dauert das Verfahren bis zur Ausstellung wohl mittlerweilen ein Jahr. Die Mühlen der Bürokratie mahlen wohl mittlerweilen noch langsamer.
Just bekam ich ein Fax von der Kanzlei, mit der Auflistung aller Dokumente, die benötigt werden. Und siehe da – es sind mindestens zwei mehr als beim letzten Mal. Hier die Liste, Stand 2009, für ein Angehörigenvisum (also wer mit einem Japaner/Japanerin verheiratet ist):

パスポート	Pass
外国人登録証明書	Ausländer-ID, bzw. eine Kopie davon
配偶者の住民票	Wohnmeldebescheinigung des Ehepartners
戸籍謄本		Amtliche Kopie des Familienregisters des Ehepartners
身元保証書	Eine schriftliche Bürgschaftserklärung des Ehegatten
住民税納税証明書	Kommunalsteuernachweis (beider Ehepartner)
住民税課税証明書	Allgemeiner Steuernachweis (beider Ehepartner)
在職証明書	Arbeitsnachweis (beider Ehepartner, so in Arbeit stehend)

Das sind wohlgemerkt die Dokumente für die Visaverlängerung – wer das Visum zum ersten Mal beantragt, braucht einiges mehr.
Ich war lediglich überrascht über die Bürgschaftserklärung und den allgemeinen Steuernachweis – die sind neu im Repertoir. Schätze, ich sollte zu meiner Frau in den nächsten Wochen nett sein.

Übrigens versucht Japan momentan im Zuge der Wirtschaftskrise, die vor Jahren gerufenen Geister – genannt 日系人 (nikkei-jin, Abkömmlinge japanischer Auswanderer, zumeist aus Südamerika) wieder loszuwerden. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, werden ihnen 200’000 Yen (ca. 1’600 Euro) angeboten, damit sie a) aus Japan verschwinden und b) versprechen, nicht wieder zurückzukommen.
Denke ich an japanische Einwanderungsgesetze in der Nacht…

So, Wort des Tages gab es schon. Wer noch ein bischen Horrorgeschichten lesen mag, kann z.B. gern diese Diskussion mitverfolgen. Ist nur eine von Vielen. Höhepunkt: Selbst Leute mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung kann die Anreise verwehrt werden – alles schon vorgekommen.

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