Erschwerte Visabedingungen
Und schon sind wieder 3 Jahre um und es ist an der Zeit, mein Visum zu verlängern. Das kostet mich nichts und ich muss auch nicht zu irgendwelchen Behörden, denn das übernimmt gottseidank das Anwaltsbüro unserer Firma.
Eigentlich wäre es ja an der Zeit, die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, doch laut Anwalt dauert das Verfahren bis zur Ausstellung wohl mittlerweilen ein Jahr. Die Mühlen der Bürokratie mahlen wohl mittlerweilen noch langsamer.
Just bekam ich ein Fax von der Kanzlei, mit der Auflistung aller Dokumente, die benötigt werden. Und siehe da – es sind mindestens zwei mehr als beim letzten Mal. Hier die Liste, Stand 2009, für ein Angehörigenvisum (also wer mit einem Japaner/Japanerin verheiratet ist):
パスポート Pass 外国人登録証明書 Ausländer-ID, bzw. eine Kopie davon 配偶者の住民票 Wohnmeldebescheinigung des Ehepartners 戸籍謄本 Amtliche Kopie des Familienregisters des Ehepartners 身元保証書 Eine schriftliche Bürgschaftserklärung des Ehegatten 住民税納税証明書 Kommunalsteuernachweis (beider Ehepartner) 住民税課税証明書 Allgemeiner Steuernachweis (beider Ehepartner) 在職証明書 Arbeitsnachweis (beider Ehepartner, so in Arbeit stehend)
Das sind wohlgemerkt die Dokumente für die Visaverlängerung – wer das Visum zum ersten Mal beantragt, braucht einiges mehr.
Ich war lediglich überrascht über die Bürgschaftserklärung und den allgemeinen Steuernachweis – die sind neu im Repertoir. Schätze, ich sollte zu meiner Frau in den nächsten Wochen nett sein.
Übrigens versucht Japan momentan im Zuge der Wirtschaftskrise, die vor Jahren gerufenen Geister – genannt 日系人 (nikkei-jin, Abkömmlinge japanischer Auswanderer, zumeist aus Südamerika) wieder loszuwerden. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, werden ihnen 200’000 Yen (ca. 1’600 Euro) angeboten, damit sie a) aus Japan verschwinden und b) versprechen, nicht wieder zurückzukommen.
Denke ich an japanische Einwanderungsgesetze in der Nacht…
So, Wort des Tages gab es schon. Wer noch ein bischen Horrorgeschichten lesen mag, kann z.B. gern diese Diskussion mitverfolgen. Ist nur eine von Vielen. Höhepunkt: Selbst Leute mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung kann die Anreise verwehrt werden – alles schon vorgekommen.
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